der verein, dessen tätigkeit nicht auf gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
- förderung kultureller vernetzung und präsentation unter einbeziehung aller dafür notwendigen mittel, insbesondere durch die nutzung neuer und herkömmlicher medien.
- österreich-, europa-, weltweite und intergalaktische kommunikation und zusammenarbeit mit ähnlichen und gleichgesinnten organisationen.
- förderung von politischem bewußtsein für die kulturelle bedeutung neuer medien.
- förderung feministischer, lesbischwuler und transgender projekte.
- aufrechterhaltung von privatspheren in den bereich der elektronischen kommunikation durch begutachtung und anwendung von sicherheits- und verschlüsselungstechnologien.
- die anregung von kulturschaffenden und auch einer breitere öffentlichkeit zur nutzung und zum aufbau von vernetzungen und zusammenarbeit mittles neuer medien.
- errichtung eines kontakt- und informations- und interaktionszentrums mit dem ziel die zusammenarbeit und kommunikation zu erleichtern.
- erschließung und hilfestellung beim aufbau einer vernetzungsstruktur für actionistinnen.
- aufbau eines gegenpol zum kommerziellen mainstream in der heutigen kulturpolitk.
- errichtung eines forums zur präsentation diverser unabbhängiger und/oder junger kulturprojekte und künstlerinnen.
- anregung von diskussionen und auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und kulturpolitischen themen.
- förderung der zwischenmenschlichen kommunikation.
- ablehnung und aktive bekämpfung von allen rassistischen, sexistischen, antisemitischen und anderen menschenverachtenden tendenzen.
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§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines
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